Im Zuge Vernichtungs‑, Einspruchs- oder Beschwerderecherche soll Material gegen ein Schutzrecht ermittelt werden, um damit dessen Nichtigkeit zu beweisen. Gründe für solche Recherchen können Verletzungsklagen anderer beziehungsweise den eigenen Entwicklungen im Wege stehende Schutzrechte sein. Der Länderumfang sollte “weltweit” sein. Der Zeitraum der Recherche sollte vom Prioritätsdatum des zu “vernichtenden” Dokumentes retrospektiv sein. Ermittelt werden soll signifikantes und/oder relevantes vorveröffentlichtes Material werden, welches einer detaillierten Auswertung und Relevanzbewertung unterzogen werden soll. Insbesondere bei einer Beschwerderecherche gilt es mindestens ein prima facie relevantes Dokument zu ermitteln.
Es soll Material gegen ein Schutzrecht ermittelt werden, um damit dessen Nichtigkeit zu beweisen. Anlässe können Verletzungsklagen anderer beziehungsweise den eigenen Entwicklungen im Wege stehende Schutzrechte anderer beispielsweise als Ergebnis einer laufenden Patentüberwachung ermittelt, sein. Bei einer Vernichtungsrecherche sind weltweite Märkte und Zahl der zu sichtenden Dokumente nicht einzuschränken. Die Retrospektivität eingrenzbar auf Zeitraum bis zum Prioritätsdatum des zu vernichtenden Dokumentes. Eine ergänzende Recherche in der Literatur ist unbedingt zu empfehlen. Die Auswertung verursacht einen hohen Aufwand. Eine eventuelle „Null-Recherche“ bedingt Erklärungsbedarf und eine entsprechende Argumentation gegenüber dem Auftraggeber (Preis-Leistung).
Datenschutzerklärung — AGB — Honorarverzeichnis — Kontakt — Impressum
Diese Website des Patentingenieurbueros Schrubke wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen sowie ihrer Richtigkeit wird ausgeschlossen.