Standardessentielle Patente

Mit der Ein­füh­rung neu­er Mobil­funk­tech­no­lo­gien wird die Anzahl von Vor­rich­tun­gen und Anwen­dun­gen in den kom­men­den Jah­ren stark zuneh­men. Um sie mit­ein­an­der zu ver­net­zen, wer­den Inter­ope­ra­bi­li­täts­stan­dards benö­tigt. Damit ein Stan­dard qua­li­ta­tiv hoch­wer­tigs­te Tech­no­lo­gie umfasst, muss die­se mit in den Stan­dard auf­ge­nom­men wer­den. Liegt auf der Tech­no­lo­gie jedoch ein Patent, kann der Stan­dard nicht mehr ohne Nut­zung des Patents ange­wen­det wer­den. Dann wird von stan­dardes­sen­ti­el­len Paten­ten (SEPs) gespro­chen. Der Umgang mit SEPs kann zu jah­re­lan­gen juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen füh­ren und Vor­tei­le der Stan­dar­di­sie­rung, wie die Inno­va­ti­ons­för­de­rung, gefährden.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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