Definition StdT
Im Zusammenhang mit der Patentrecherche und im gesamten Gewerblichen Rechtsschutz bezeichnet der Begriff “Stand der Technik” jene Verfahren, Vorrichtungen und medizinischen oder nicht-medizinischen Verwendungen, die an irgendeiner Stelle auf der Welt schon einmal veröffentlicht wurden. Ob es sich um gesicherte oder gar praktizierte Erkenntnisse beziehungsweise Lösungen handelt, ist irrelevant.
Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung einer technischen Lösung führt dazu, dass dieser Stand der Technik von einschlägigen Rechtsnormen im Gewerblichen Rechtsschutz als “dem Fachmann bekannt” angesehen wird, so dass dieser Stand der Technik bei der Prüfung der Neuheit und Erfindungshöhe einer späteren Patentanmeldung zu berücksichtigen ist, siehe hierzu Art. 54 Abs. 2 EPÜ und § 3 Abs. 1 PatG.
Die Veröffentlichung muss nicht zwingend in schriftlicher Form erfolgen. Stattdessen gehört auch zum Stand der Technik, was Gegenstand eines beliebigen Fachleuten zugänglichen Vortrags, eines nicht unter Geheimhaltung erfolgten Gesprächs mit Dritten, eines Verkaufs oder eines Messeexponats ist.
Freier Stand der Technik vs. Geschützter Stand der Technik
Innerhalb des Begriffs “Stand der Technik” wird zwischen “freiem Stand der Technik” und “geschütztem Stand der Technik” diferenziert. Für letzteren ist noch mindestens eine Patentanmeldung anhängig oder ein Patent beziehungsweise Gebrauchsmuster in Kraft.
Das bedeutet zugleich, dass eine Konstruktion beispielsweise in Japan bereits “freier Stand der Technik” sein kann, weil das dortige Patent fallengelassen wurde, während die gleiche Konstruktion wiederum beispielsweise in Deutschland noch durch ein Patent geschützt wird und daher hier nach wie vor “geschützter Stand der Technik” ist.
Stand der Technik-Recherche
Zur Ermittlung des Standes der Technik zu einem Vorgang ist die Patentliteratur die größte und am einfachsten zugängliche Quelle, um bestimmten Stand der Technik zu ermitteln. Patentliteratur ist in IPC-Klassen geordnet, so dass sich das zu recherchierende Technikgebiet effizient definieren lässt.
Auch in der Nichtpatentliteratur lässt sich mit dem nötigen Know-how nach Stand der Technik recherchieren.
Durch Nutzung des Internets ist es zudem einfacher, auch Vorbenutzungen zu finden, die patenthindernden Stand der Technik darstellen.
Zur Ermittlung des Standes der Technik führt das Patentingenieurbuero Schrubke gerne eine Stand der Technik-Recherche für Sie durch.
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