
Das Patentingenieurbuero Schrubke® bietet Selbstständigen vor der Aufnahme der Herstellung eines neuen Produktes Informationen über die Patentsituation zu diesem Produkt. Das Patentingenieurbuero Schrubke® bietet Auftraggebern vor der Einführung von neuen Produkten eine “Freedom to Operate” (FtO) Recherche an. Die Freedom-to-Operate-Recherche dient zur Vorbereitung der Freedom-to-Operate-Analyse. Diese dient zur Ermittlung, ob die Platzierung eines Produktes auf einem bestimmten Markt die dort gültigen Schutzrechte verletzen könnte. Für die Klärung, ob fremde technische Schutzrechte verletzt werden, ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erforderlich, zu der nur Patent- und/oder Rechtsanwälte berechtigt sind. Die Freedom-to-Operate-Analyse ist daher von einem Patent- und/oder Rechtsanwalt durchzuführen.
Bei Bedarf erhält der Auftraggeber Unterstützung bei der Suche nach Umgehungslösungen.
RECHTLICHER HINWEIS
Für die Klärung, ob fremde technische Schutzrechte verletzt werden, ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erforderlich, zu der nur Patent- und/oder Rechtsanwälte berechtigt sind. Die Freedom-to-Operate-Analyse ist daher von einem Patent- und/oder Rechtsanwalt durchzuführen.
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