Scheinschutzrechte

Als Schein­schutz­rech­te wer­den gewerb­li­che Schutz­rech­te bezeich­net, wel­che dem Schutz­rechts­in­ha­ber nur dem Anschein nach Schutz für den Schutz­ge­gen­stand bie­ten. Hier ist, wenn auch meist nicht offen­sicht­lich, min­des­tens ein Schutz­er­for­der­nis nicht erfüllt.

Design

 

Geschmacksmuster

 

Patent (Scheinpatent)

 

Vergütung

 

Lizenz

 

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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