Rahmenvertrag

Für die ver­ein­fach­te Abwick­lung von meh­re­ren Auf­trä­gen von einem Auf­trag­ge­ber ist das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke als Auf­trag­neh­mer ger­ne bereit einen indi­vi­du­el­len Rah­men­ver­trag, ins­be­son­de­re einen Recher­che­r­ah­men­ver­trag zu schließen.

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.