Patentüberwachung

Unter Paten­tüber­wa­chun­gen wird die regel­mä­ßi­ge Infor­ma­ti­on über neu ver­öf­fent­lich­te Schutz­rech­te nach bestimm­ten Abfra­ge­pro­fi­len ver­stan­den. Zweck die­ser Infor­ma­ti­ons­dienst­leis­tung ist es, den Auf­trag­ge­ber stän­dig auf einem aktu­el­len Stand zu halten.

Das Über­wa­chungs­pro­fil wird in Zusam­men­ar­beit mit dem Auf­trag­ge­ber erstellt und die­ser erhält in ver­ein­bar­ten Zeit­in­ter­val­len die ent­spre­chen­den Tref­fer. Hier­bei kön­nen die biblio­gra­phi­schen Daten (Doku­men­ten­num­mer, Ver­öf­fent­li­chungs­da­tum, Anmel­de­da­tum, Klas­si­fi­ka­tio­nen, Anmel­der, Erfin­der, Titel) aus­ge­druckt oder auf Daten­trä­ger, oder auch die Titel­sei­te mit Zusam­men­fas­sung und Zeich­nung ent­hal­ten sein. Die Paten­tüber­wa­chun­gen sind auf elek­tro­ni­schen Daten­trä­gern mög­lich, das meint die Tref­fer, die auf­grund eines indi­vi­du­el­len Über­wa­chungs­pro­fils erzielt wur­den, wer­den als kom­plet­tes Doku­ment auf elek­tro­ni­sche Daten­trä­ger abge­spei­chert. Dies ermög­licht den Auf­bau eines papier­lo­sen digi­ta­len Archivs mit umfang­rei­chen Recherchemöglichkeiten.

Aus­gangs­punkt und Grund­la­ge von Paten­tüber­wa­chun­gen ist ein Über­wa­chungs­pro­fil, dass aus IPC-Klas­sen, Erfin­der- und/oder Anmel­der-Namen oder Kom­bi­na­tio­nen davon besteht.

Bei der Paten­tüber­wa­chung erfolgt eine peri­odi­sche Über­wa­chung von Fach­ge­bie­ten, Märk­ten, Mit­be­wer­bern, Rechts­stän­den und/oder Zitie­run­gen. Das Über­wa­chungs­pro­fil wird in Abspra­che mit dem Auf­trag­ge­ber ein­ge­rich­tet und auf Wunsch kon­ti­nu­ier­lich ange­passt. Zu beach­ten sind hier­bei IPC-Ver­än­de­run­gen, Ver­än­de­rung der Update-Recher­che­mög­lich­kei­ten und Feld­ver­än­de­run­gen in den jewei­li­gen Datenbanken.

Die ermit­tel­ten Paten­te und/oder Gebrauchs­mus­ter wer­den als biblio­gra­phi­sche Infor­ma­tio­nen bezie­hungs­wei­se Voll­tex­te regel­mä­ßig dem Auf­trag­ge­ber zur Ver­fü­gung gestellt. Die Über­wa­chungs­in­ter­val­le kön­nen wöchent­lich, monatlich.,vierteljährich, halb­jähr­lich oder auch jähr­lich vor­ge­se­hen wer­den. Es erfolgt je Über­wa­chungs­in­ter­vall eine unauf­ge­for­der­te Lie­fe­rung an den Auf­trag­ge­ber, in der Regel ohne Aus­wer­tung vor­nehm­lich in elek­tro­ni­scher Form, bei­spiels­wei­se als Excel-Tabel­le, Inter­net-pdf-Lie­fe­rung, Daten­bank, jedoch auf Wunsch auch als Papierkopie.

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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