Patentingenieur vs. Patentanwalt

Ein Patent­in­ge­nieur ist kein Patent­an­walt. Bei­de bie­ten Dienst­leis­tun­gen im Gewerb­li­chen Rechts­schutz an.

Ein Patent­an­walt darf min­des­tens vor dem DPMA Drit­te ver­tre­ten und zu gewerb­li­chen Schutz­rech­ten beraten.

Ein frei­be­ruf­li­cher Patent­in­ge­nieur bie­tet ergän­zen­de Dienst­leis­tun­gen an, ein Schwer­punkt liegt bei Recher­chen im Gewerb­li­chen Rechts­schutz. Wei­ter­hin koope­riert ein Patent­in­ge­nieur mit dem Patent­an­walt des Man­dan­ten zum Woh­le des dann gemein­sa­men Man­da­ten. Der Patent­in­ge­nieur kann im Rah­men eines exter­nen IP-Manage­ments wei­test­ge­hend die Auf­ga­ben einer Patent­ab­tei­lung für den Man­dan­ten übernehmen.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.