Ein Patentingenieur ist kein Patentanwalt. Beide bieten Dienstleistungen im Gewerblichen Rechtsschutz an.
Ein Patentanwalt darf mindestens vor dem DPMA Dritte vertreten und zu gewerblichen Schutzrechten beraten.
Ein freiberuflicher Patentingenieur bietet ergänzende Dienstleistungen an, ein Schwerpunkt liegt bei Recherchen im Gewerblichen Rechtsschutz. Weiterhin kooperiert ein Patentingenieur mit dem Patentanwalt des Mandanten zum Wohle des dann gemeinsamen Mandaten. Der Patentingenieur kann im Rahmen eines externen IP-Managements weitestgehend die Aufgaben einer Patentabteilung für den Mandanten übernehmen.
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