Patentheuer

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Patentheuer unterstützt Sie, Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber aus dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) war zunehmen.

Patentheuer kann die Betreuung von Arbeitnehmererfinderangelegenheiten übernehmen.

Im Rahmen der Patenheuer kann die Bearbeitung von Aufgaben im Bereich der Arbeitnehmererfindervergütung erfolgen, bei Bedarf erfolgt eine Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt und/oder einem Rechtsanwalt, welcher Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist.

Das Patentingenieurbuero Schrubke bildet eine „externe Patentabteilung“ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Es kann anfallenden Aufgaben zum Schutz Ihres Geistigen Eigentums übernehmen. Als Auftraggeber nutzen Sie diese externe Ressource nur in dem Umfang, wie sie von Ihnen benötigt wird.

Patentheuer ist eine Dienstleistung des Patentingenieurbueros Schrubke.

Nehmen Sie Kontakt auf:

Tel. +49 (0) 201 17 12 44–00 • mail(at)patentingenieurbuero.com

Digitale Recherchedienstleistungen seit der Gründung • Patentingenieurbuero Schrubke
#Patentheuer

 

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Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erste­Pa­ten­theu­erllt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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