Markenrechtsstand

Wur­de die Schutz­frist der Mar­ke nicht frist­ge­mäß ver­län­gert, so ist die Mar­ke erlo­schen. Die Ermitt­lung der Ver­fah­rens­stän­de von deut­schen Mar­ken erfolgt über die amt­li­che Publi­ka­ti­ons- und Regis­ter­da­ten­bank DPMA­re­gis­ter. Der Ver­fah­rens­stand der Gemein­schafts­mar­ken ist in der Daten­bank eSe­arch plus enthalten.

Unter zur Hil­fe­nah­me einer Mar­ken­über­wa­chung kön­nen außer­dem auch der Sta­tus einer Mar­ke und aller Ände­run­gen über­wacht werden.

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.