Know-how-Schutz

Die Ent­wick­lung eines inno­va­ti­ven Pro­duk­tes bzw. einer inno­va­ti­ven Dienst­leis­tung basiert in der Regel auf spe­zi­el­lem Know-how. Die­ses Know-how, also beson­de­res unter­neh­mens­kri­ti­sches Wis­sen ist das Herz­stück eines jeden Unter­neh­mens, egal wel­cher Grö­ße. Know-how umfasst dabei beispielsweise

  • Ver­fah­rens­wei­sen, Rezep­tu­ren, Mus­ter, Prototypen
  • Kon­struk­ti­ons­zeich­nun­gen, ‑plä­ne
  • betrieb­li­che und tech­ni­sche Erfahrungen
  • Preis­lis­ten, Kalkulationsunterlagen
  • Kun­den­lis­ten
  • Markt­stra­te­gien
  • beson­de­re Infor­ma­tio­nen und Daten

Die­sen Know-how stellt für Unter­neh­men einen beson­de­ren Vor­teil im Wett­be­werb mit ande­ren Markt­teil­neh­mern dar, sodass ein hohes Inter­es­se dar­an besteht, die­ses Know-How vor dem unge­woll­ten Zugriff zu schüt­zen. Zur Begrün­dung eines Geschäfts­ge­heim­nis­ses ist ein im Unter­neh­men umge­setz­tes Schutz­kon­zept erfor­der­lich. Ein Schutz­kon­zept muss durch bestimm­te fest­ge­schrie­be­ne und umge­setz­te Maß­nah­men auf tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Ebe­ne garan­tie­ren, dass sich der Ver­lust von Geschäfts­ge­heim­nis­sen nicht realisiert.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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