KMU-Definition

Defi­ni­ti­on der Kleinst­un­ter­neh­men sowie der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU)

Maß­geb­lich für die Ein­stu­fung als Kleinst­un­ter­neh­men respek­ti­ve als ein klei­nes oder mitt­le­res Unter­neh­men ist die Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on vom 06.05.2003 betref­fend die Defi­ni­ti­on der Kleinst­un­ter­neh­men sowie der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men ABl. der EU L 124/36 vom 20.05.2003.

Defi­ni­ti­on der KMU

Kleinst­un­ter­neh­men sind Unter­neh­men, die

  • weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter und
  • einen Jah­res­um­satz oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 2 Mio. Euro haben.

 

Klei­ne Unter­neh­men sind Unter­neh­men, die

  • weni­ger als 50 Mit­ar­bei­ter und
  • einen Jah­res­um­satz oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 10 Mio. Euro haben.

 

Mitt­le­re Unter­neh­men sind Unter­neh­men, die

  • weni­ger als 250 Mit­ar­bei­ter und
  • einen Jah­res­um­satz von höchs­tens 50 Mio. Euro oder eine Jah­res­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 43 Mio. Euro haben.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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