Der Gewerbliche Rechtsschutz befasst sich im engeren Sinne mit dem Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). Im weiteren Sinne zählen dazu auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Quelle der Definition:
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: gewerblicher Rechtsschutz, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1091/gewerblicher-rechtsschutz-v6.html
Abgerufen am 22.07.2016
Der Gewerbliche Rechtsschutz spielt sich regelmäßig in einem Spannungsfeld mit weiteren Akteuren in einer Organisation beziehungsweise einem Unternehmen ab. Mehr dazu finden Sie hier.
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