Geistiges Eigentum
Unter dem Begriff “Geistiges Eigentum” (international als “Intellectual Property (IP)” bezeichnet) fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software). Der Begriff “Gewerbliche Schutzrechte” bezeichnet die Gesamtheit der Rechte, die diese individuellen geistigen Leistungen schützen, wie das Patent- und Gebrauchsmusterrecht in Bezug auf Erfindungen oder das Urheberrecht in Bezug auf Werke der Wissenschaft, Literatur und Kunst (einschließlich Software).
Es gibt beispielsweise folgende Möglichkeiten, Geistiges Eigentum zu schützen
- Gewerbliche Schutzrechte
- Technische Schutzrechte
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Nicht-technische Schutzrechte
- Marken
- Designs
- Technische Schutzrechte
- Geschäftsgeheimnisse
- Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Quelle: DPMA
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