Vor der Investition in eine Schutzrechtsanmeldung, insbesondere eine Patentanmeldung sollten Erfinder/innen klären, ob ihre Idee zumindest das Kriterium “Neuheit” erfüllt.
Hierzu bietet das Patentingenieurbuero Schrubke eine Neuheitsrecherche an. Sofern nach der Recherche eine Neuheitsvermutung besteht, kann das Rechercheergebnis die Grundlage für eine technische Schutzrechtsanmeldung, insbesondere für eine Patentanmeldung bilden.
Wird ein neuheitsschädliches Dokument ermittelt, sollte auf die Investition in eine technische Schutzrechtsanmeldung verzichtet werden, da bei der Prüfung durch Patentämter mindestens dieses Dokument vermutlich ebenfalls ermittelt wird und damit einer Patenterteilung entgegensteht.
- absolut neu sein
- auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
- gewerblich anwendbar sein
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