Eine Doppelerfindung liegt vor, wenn mehre Erfinder*innen unabhängig von einander dieselbe Erfindung gemacht haben. Diese Erfinder*innen haben ein gleich starkes Recht auf das Patent. Das Recht auf das Patent steht in diesem Falle aufgrund des Prioritätsgrundsatzes dem/der erstanmeldenden Erfinder*in zu. Nach § 6 S. 3 PatG steht somit das Patent in diesen Fällen dem/der Erfinder*in zu, welcher/welche die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat (First-to-File-Prinzip).
First to file vs. First to invent
Zuerst einreichen ‑First to file- und zuerst erfinden ‑First to invent- sind rechtliche Konzepte, die definieren, wer das Recht hat, ein Patent für eine Erfindung anzumelden. Das First-to-File-Prinzip wird inzwischen in allen Ländern verwendet, insbesondere in den USA galt lange Zeit das First-to-Invent-Prinzip.
Daher empfiehlt sich eine frühe Anmeldung einer Erfindung.
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