Eine Designrecherche dient dazu, um vor einer Anmeldung den bestehenden Formenschatz zu recherchieren und sich über den Bestand eingetragener Designs zu informieren. Das DPMA überprüft jedoch weder die Neuheit noch die Eigenart. Zu klären gilt es, ob es für die geplante Form- und Farbgebung des neuen Produktes schon ältere, zu beachtende Rechte gibt. Weiterhin ist zu klären, welche Designs haben sich Mitbewerber schützen lassen. Eine Designrecherche ist in der Regel sehr aufwändig, da eine Sichtung jedes einzelnen Treffers erfolgen sollte. Entsprechende kommerzielle Datenbankzugänge sind sehr teuer. Internationale Designs respektive Geschmacksmuster sind erst ab 1999 in freien Datenbanken enthalten. Eine Designrecherche kann durch aufgeschobene Veröffentlichung angemeldeter Designs (um bis zu 2,5 Jahre) und durch nicht eingetragene Designs (gilt max. 3 Jahre) unzuverlässig sein. Weiterhin haben die Bezeichnung des Designs und die Warenklasse haben keinen Einfluss auf den Schutzumfang des Geschmacksmusters. Wenn über einzelne Warenklassen (Locarno-Klassifikation) oder die Bezeichnung des Designs recherchiert wird, ist die Recherche häufig unvollständig.
Standardmäßig wird der Schutzrechtsbereich für Deutschland recherchiert. dieser umfasst die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldeten nationalen eingetragenen Designs, die eingetragenen Europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Designs) sowie die IR-(WIPO) Designs nach dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle.
An Designrecherchen können sich sogenannte Designüberwachungen anschließen. Unter Überwachungsrecherchen wird die regelmäßige Informationsbeschaffung über neu veröffentlichte Schutzrechte nach bestimmten Abfrageprofilen verstanden. Zweck dieser Informationsdienstleistung ist es, den Auftraggeber ständig aktuell informiert zu halten.
Die Online Recherche nach nationalen deutschen eingetragenen Designs erfolgt über DPMAregister. Die Datenbank beinhaltet alle ab 1988 eingetragenen nationalen deutschen eingetragenen Designs sowie alle ab 1989 gelöschten Designs.
Die Online Recherche nach Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Designs) erfolgt über RCD-Online. Dort sind alle eingetragenen Designs seit 2003 publiziert, die in der Europäischen Union und somit auch in Deutschland gelten.
Die Online Recherche nach internationalen Designs wird über Hague Express Database realisiert. Hier sind alle ab 1999 international registrierten Designs enthalten.
Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden. Der Schutz entsteht durch Eintragung des Designs in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register und gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beläuft sich auf maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.
Der Inhaber eines eingetragenen Designs besitzt das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen. Er kann Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden. Der Designinhaber kann gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als das eingetragene Design erweckt.
Recherchearten von Designrecherchen (Geschmacksmusterrecherchen)
Recherche zum bestehenden Formenschatz
Anmelderrecherche
Rechtsstandsrecherche
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