Akteure im Gewerblichen Rechtsschutz

Die­se Zusam­men­stel­lung der han­deln­den Per­so­nen bezie­hungs­wei­se Betei­lig­ten im Gewerb­li­chen Rechts­schutz erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit, ver­mit­telt jedoch einen Ein­druck zu den Akeu­ren im Gewerb­li­chen Rechtsschutz.

ErfinderIn

Anmelder / Patentinhaber

Patentanwaltskandidat

Patentanwalt

Als frei­be­ruf­li­cher Patent­an­walt kann tätig wer­den, wer zuvor von der Patent­an­walts­kam­mer als Patent­an­walt zuge­las­sen und ver­ei­digt wor­den ist.

PatentassessorIn

Ein Paten­t­as­ses­sor kann in einem stän­di­gen Dienst­ver­hält­nis tätig wer­den und dabei auch einen begrenz­ten Kreis Drit­ter bera­ten und ver­tre­ten (§ 155 PAO).

Syndikuspatentanwalt

Ein Paten­t­as­ses­sor kann  in einem stän­di­gen Dienst­ver­hält­nis ste­hen und dane­ben als frei­be­ruf­li­cher Patent­an­walt für Drit­te tätig wer­den, als so genann­ter Syn­di­kuspa­tent­an­walt. Syn­di­kuspa­tent­an­wäl­te dür­fen für Ihren Arbeit­ge­ber nicht als Patent­an­walt auf­tre­ten (§ 41 a Abs. PAO). Zudem unter­lie­gen sie bestimm­ten berufs­recht­li­chen Tätig­keits­ver­bo­ten (§ 41 a Abs. 2 PAO).

Zugelassener Vertreter vor dem EPA

Zugelassener Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union Für Geistiges Eigentum (EUIPO)

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Rechtsanwalt)

Patentanwaltsfachangestellte/r

Patent­an­walts­fach­an­ge­stell­te unter­stüt­zen Patent­an­wäl­te und ‑anwäl­tin­nen bei recht­li­chen Dienst­leis­tun­gen. Dane­ben füh­ren sie all­ge­mei­ne orga­ni­sa­to­ri­sche und kauf­män­ni­sche Arbei­ten aus. Patent­an­walts­fach­an­ge­stell­te füh­ren die Paten­t­ad­mi­nis­tra­ti­on im Gewerb­li­chen Rechts­schutz durch.

Patent­an­walts­fach­an­ge­stell­te fin­den Beschäf­ti­gung bei Patent­an­walts­kanz­lei­en, in Patent­ab­tei­lun­gen von grö­ße­ren Unter­neh­men sowie von Ver­bän­den, Hoch­schu­len, Ämtern und Gerichten.
Patent­an­walts­fach­an­ge­stell­ter ist ein aner­kann­ter Ausbildungsberuf.

PatentberichterstatterIn — RechercheurIn in Patentsachen — PatentrechercheurIn

Patent­be­richt­erstat­ter bzw. Patent­re­cher­cheu­re ver­fü­gen über Kennt­nis­sen und Fähig­kei­ten sowohl auf tech­nisch- natur­wis­sen­schaft­li­chem Gebiet als auch auf dem Gebiet des Gewerb­li­chen Rechts­schut­zes, der Patent­in­for­ma­ti­on und ‑doku­men­ta­ti­on, in der Recher­che und im Manage­ment von gewerb­li­chen Schutz­rech­ten. Die­se Kom­pen­ten­zen ermög­li­chen kom­ple­xe Patent­re­cher­chen in allen Pha­sen des Inno­va­ti­ons­pro­zes­ses wie Grund­la­gen­re­cher­chen (Stand der Tech­nik-Recher­chen und/oder Über­sichts­re­cher­chen), pro­jekt­be­zo­ge­ne Recher­chen und Recher­chen zur Bewer­tung von Erfin­dun­gen (Neu­heits­re­cher­chen) durch­zu­füh­ren und deren Ergeb­nis­se zu doku­men­tie­ren und zu kommunizieren.

RechercheurIn

PatentingenieurIn

Patent­in­ge­nieu­re ver­fü­gen über Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten sowohl auf tech­nisch­na­tur­wis­sen­schaft­li­chem bezie­hungs­wei­se wirt­schaft­li­chen Gebiet als auch auf dem Gebiet des Gewerb­li­chen Rechts­schut­zes, in der Patent­in­for­ma­ti­on und ‑doku­men­ta­ti­on, in der Recher­che und im Manage­ment von gewerb­li­chen Schutz­rech­ten. Die­ses Wis­sen ermög­licht eine Kom­mu­ni­ka­ti­on auf Augen­hö­he mit der Geschäfts­lei­tung, den Erfin­dern und dem Patent­an­walt und befä­higt dazu, die Inno­va­ti­ons­pro­zes­se effek­tiv im Sin­ne des Anmel­ders bezie­hungs­wei­se der Orga­ni­sa­ti­on voranzutreiben.

SyndikuspatentingenieurIn

Ein Patent­in­ge­nieur kann  in einem stän­di­gen Dienst­ver­hält­nis ste­hen und dane­ben als frei­be­ruf­li­cher Patent­in­ge­nieur für Drit­te tätig wer­den, als so genann­ter Syndikuspatentingenieur.

PatentreferentIn

PatentsachbearbeiterIn

PatentmanagerIn

Patent Professional

Patent Pro­fes­sio­nals sind in der Regel juris­tisch aus­ge­bil­de­te Tech­ni­ke­rIn­nen. Sie sor­gen dafür, dass neu ent­wi­ckel­te Pro­duk­te oder Ver­fah­ren recht­lich geschützt bei­spiels­wei­se paten­tiert wer­den, um zu ver­hin­dern, dass die­se von Drit­ten kopiert oder wider­recht­lich genutzt wer­den. Sie hal­ten wich­ti­ge betriebs­in­ter­ne Erfin­dun­gen und Ent­wick­lun­gen fest und bera­ten die tech­ni­schen Fach­be­rei­che über erfor­der­li­che patent­recht­li­che Maß­nah­men. Sie über­prü­fen einer­seits, ob Neu­ent­wick­lun­gen bestehen­de Patent­rech­te ande­rer betref­fen und über­wa­chen and­rer­seits die Wah­rung der eige­nen Rechte.

Patent Pro­fes­sio­nals sind auch Spe­zia­lis­tIn­nen für alle Aspek­te des Gewerb­li­chen Rechts­schut­zes. Sie arbei­ten im Team mit Kol­le­gIn­nen, Juris­tIn­nen sowie mit den For­sche­rIn­nen und Ent­wick­le­rIn­nen ihrer Orga­ni­sa­ti­on zusammen.

Patentprüfer

 

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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