Vermittlung von Rechtsdienstleistungen

Das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® ist ein unab­hän­gi­ger Dienst­leis­ter und Ansprech­part­ner im Gewerb­li­chen Rechts­schutz für alle, die eine Erfin­dung durch ein Patent oder Gebrauchs­mus­ter schüt­zen las­sen möch­ten. Das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® arbei­tet als eigen­stän­di­ges Bin­de­glied zwi­schen Erfinder/Anmelder/Auftraggeber/Mandant und Patent- und/oder Rechts­an­walt und ist kei­ne Patent- und/oder Rechtsanwaltskanzlei.

Das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® möch­te Start-up-Unter­neh­men, pri­va­te Erfin­der, Tüft­ler und KMUs unter­stüt­zen. Die Inten­ti­on ist die Infor­ma­ti­on, Recher­che und die Ver­mitt­lung von fach­lich pas­sen­den Patent- und/oder Rechts­an­wäl­ten im Hin­blick auf das Tech­nik­ge­biet der anzu­mel­den­den Erfin­dung. Alle Rechts­dienst­leis­tun­gen wer­den an einen Patent- und/oder Rechts­an­walt ver­mit­telt und nur durch die­sen geleis­tet. Das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® infor­miert, recher­chiert, akqui­riert, koor­di­niert die Dienst­leis­tun­gen sowie die Ver­mitt­lun­gen und kann auch die Hono­rar­ab­wick­lung leisten.

Allei­ne die direk­te Bevoll­mäch­ti­gung von Patent- und/oder Rechts­an­wäl­ten durch den Schutz­rechts­in­ha­ber genügt dem Erlaub­nis­vor­be­halt (BGH, Urteil vom 29.07.2009, 1 ZR 166/06). Der Schutz­rechts­in­ha­ber muss daher unmit­tel­ba­rer Ver­trags­part­ner des Patent- und/oder Rechts­an­walts sein.

 

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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