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Bei der Ein­füh­rung neu­er Pro­duk­te sowie bei der Erschlie­ßung neu­er Geschäfts­fel­der unter­stützt das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® Unter­neh­men durch die Beschaf­fung von Patentinformationen.

Der Inver­kehr­brin­ger eines neu­en Pro­dukts auf einen Markt soll­te sicher­stel­len, dass sein Pro­dukt kei­ne Rech­te Drit­ter ver­letzt. Zur Nach­weis­füh­rung bie­tet sich eine “Free­dom to Ope­ra­te” (FtO) Recher­che an, wel­che das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® für Auf­trag­ge­ber durchführt.

Unter Inver­kehr­brin­gen wird die erst­ma­li­ge Bereit­stel­lung eines Pro­dukts auf dem Markt ver­stan­den. Die Ein­fuhr in den Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum steht dem Inver­kehr­brin­gen eines neu­en Pro­dukts gleich.

Erst recher­chie­ren, dann ent­wi­ckeln, denn Patent- und/oder Schutz­rechts­ver­let­zung kann teu­er wer­den. Wer eine Neu­ent­wick­lung star­tet, soll­te unbe­dingt vor­her wis­sen, ob ande­re Fir­men bereits Schutz­rech­te oder Paten­te ange­mel­det haben, die die eige­ne Ent­wick­lung tan­gie­ren wür­den. Dabei unter­stützt das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke mit pro­fes­sio­nel­ler Patent- und/oder Schutz­rechts­re­cher­che. Bei der Ent­wick­lung und Ein­füh­rung eines neu­en Pro­dukts bezie­hungs­wei­se einer neu­en Tech­no­lo­gie stel­len Schutz­rechts­ver­let­zun­gen ein hohes Risi­ko dar. Das Risi­ko einer Schutz­rechts­ver­let­zung lässt sich jedoch meist bereits in der frü­hen Ent­wick­lungs­pha­se durch eine Patent­re­cher­che bezie­hungs­wei­se durch ein den gesam­ten Ent­wick­lungs­pro­zess beglei­ten­des Patent­mo­ni­to­ring mini­mie­ren, wel­che durch das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke durch­ge­führt wer­den können.

Bei der Erschlie­ßung neu­er Geschäfts­fel­der kann eine Über­sichts­re­cher­che ers­te Infor­ma­tio­nen lie­fern, wie dicht ein neu­es Geschäfts­feld für das eige­ne Unter­neh­men von poten­ti­el­len Mit­be­wer­bern besetzt ist.

Eine Namens­re­cher­che zu den poten­ti­el­len Mit­be­wer­bern kann deren Schutz­rechts­ak­ti­vi­tä­ten offenlegen.

Für Unter­neh­men mit eige­ner Patent­ab­tei­lung kann das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke Last­spit­zen abde­cken oder Teil­be­rei­che voll­stän­dig über­neh­men, wel­che beim Auf­trag­ge­ber nicht abge­ar­bei­tet wer­den. Die voll­stän­di­ge Über­nah­me ein­zel­ner Pro­jek­te ist möglich.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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