Selbstständigkeit

Das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® bie­tet Selbst­stän­di­gen vor der Auf­nah­me der Her­stel­lung eines neu­en Pro­duk­tes Infor­ma­tio­nen über die Patent­si­tua­ti­on zu die­sem Pro­dukt. Das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke® bie­tet Auf­trag­ge­bern vor der Ein­füh­rung von neu­en Pro­duk­ten eine “Free­dom to Ope­ra­te” (FtO) Recher­che an.  Die Free­dom-to-Ope­ra­te-Recher­che dient zur Vor­be­rei­tung der Free­dom-to-Ope­ra­te-Ana­ly­se. Die­se dient zur Ermitt­lung, ob die Plat­zie­rung eines Pro­duk­tes auf einem bestimm­ten Markt die dort gül­ti­gen Schutz­rech­te ver­let­zen könn­te. Für die Klä­rung, ob frem­de tech­ni­sche Schutz­rech­te ver­letzt wer­den, ist eine recht­li­che Prü­fung des Ein­zel­falls im Sin­ne von § 2 Abs. 1 RDG erfor­der­lich, zu der nur Patent- und/oder Rechts­an­wäl­te berech­tigt sind. Die Free­dom-to-Ope­ra­te-Ana­ly­se ist daher von einem Patent- und/oder Rechts­an­walt durchzuführen.

Bei Bedarf erhält der Auf­trag­ge­ber Unter­stüt­zung bei der Suche nach Umge­hungs­lö­sun­gen.

RECHTLICHER HINWEIS

Für die Klä­rung, ob frem­de tech­ni­sche Schutz­rech­te ver­letzt wer­den, ist eine recht­li­che Prü­fung des Ein­zel­falls im Sin­ne von § 2 Abs. 1 RDG erfor­der­lich, zu der nur Patent- und/oder Rechts­an­wäl­te berech­tigt sind. Die Free­dom-to-Ope­ra­te-Ana­ly­se ist daher von einem Patent- und/oder Rechts­an­walt durchzuführen.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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