Recherchen im Gewerblichen Rechtsschutz

 

Die Durch­füh­rung der Recher­chen im Gewerb­li­chen Rechts­schutz erfogt in Anleh­nung an den Recher­che-Stan­dard (SIGNO / ARGE PIZ, Stand: Janu­ar 2010) für Recher­chen zu gewerb­li­chen Schutzrechten.

Patentrecherchen und/oder Gebrauchsmusterrecherchen

Patent­re­cher­chen und/oder Gebrauchs­mus­tere­cher­chen lie­fern Infor­ma­tio­nen über die Schutz­rechts­si­tua­ti­on ent­spre­chend der Fra­ge­stel­lung. Die Fra­ge­stel­lung wird vom Auf­trag­ge­ber vor­ge­ge­ben oder wird zusam­men mit dem Auf­trag­ge­ber erarbeitet.

Übersichtsrecherche

Eine Über­sichts­re­cher­che dient um einen ers­ten gro­ben, aber signi­fi­kan­ten Über­blick über den Stand der Tech­nik auf einem bestimm­ten Gebiet der Tech­nik zu erhal­ten. Es wer­den vor­wie­gend Abfra­gen genutzt, die in der Regel aus einer Kom­bi­na­ti­on von Such­be­grif­fen bestehen, damit das Ergeb­nis stark ein­ge­schränkt wer­den kann. Somit wird eine klei­ne Tref­fer­men­ge ermit­telt, die in einem wei­te­ren Schritt in kür­zes­ter Zeit aus­ge­wer­tet wer­den kann. Das Ergeb­nis kann dann ers­te Hin­wei­se auf rele­van­te Schutz­rech­te aufzeigen.

Stand der Technik-Recherche

Eine Stand der Tech­nik-Recher­che (StdT) schließt eine Rele­vanz­be­ur­tei­lung der ermit­tel­ten Ergeb­nis­se mit ein. Sie bie­tet sich bei­spiels­wei­se für For­schungs- und Ent­wick­lungs­tä­tig­keit auch ohne eine beab­sich­tig­te Anmel­dung eines tech­ni­schen gewerb­li­chen Schutz­rechts an.

Neuheitsrecherche

Durch eine Neu­heits­re­cher­che soll ermit­telt wer­den, ob eine Erfin­dung neu ist und somit über dem bekann­ten Stand der Tech­nik liegt. Sie dient als vor­be­rei­ten­de Absi­che­rung für eine Anmel­dung eines tech­ni­schen, gewerb­li­chen Schutzrechts.

Kombinierte Stand der Technik- und Neuheitsrecherche

Eine kom­bi­nier­te Stand der Tech­nik- und Neu­heits­re­cher­che dient der Ana­ly­se der Neu­heit einer Erfin­dung im nach­ge­wie­se­nen Umfeld des Stan­des der Tech­nik zur Fra­ge­stel­lung der Recher­che. Sie soll­te als „welt­wei­te“ Recher­che bei maxi­mal mög­li­cher Retro­spek­ti­vi­tät ange­legt sein, abhän­gig von den ver­füg­ba­ren Quellen.

Verletzungsrecherche („Freedom to Operate“)

Die auch als „Free­dom to Operate“-Recherche bezeich­ne­te Ver­let­zungs­re­cher­che dient der Ana­ly­se, ob die Plat­zie­rung eines Pro­duk­tes auf einem bestimm­ten Markt die dort gül­ti­gen Schutz­rech­te ver­letzt. Es soll­te eine Beschrän­kung auf die Schutz­rech­te, wel­che noch in Kraft sind erfol­gen. Somit soll­te bei tech­ni­schen Erfin­dun­gen der Zeit­raum maxi­mal 20 Jah­re retro­spek­tiv betrach­tet wer­den. Die Ver­let­zungs­re­cher­che soll zu markt­re­le­van­te Doku­men­te füh­ren sowie eine detail­lier­te Aus­wer­tung und Rele­vanz­be­wer­tung umfassen.

RECHTLICHER HINWEIS
Für die Klä­rung, ob frem­de tech­ni­sche Schutz­rech­te ver­letzt wer­den, ist eine recht­li­che Prü­fung des Ein­zel­falls im Sin­ne von § 2 Abs. 1 RDG erfor­der­lich, zu der nur Patent- und/oder Rechts­an­wäl­te berech­tigt sind. Die Free­dom-to-Ope­ra­te-Ana­ly­se ist daher von einem Patent- und/oder Rechts­an­walt durchzuführen.

Vernichtungsrecherche / Einspruchsrecherche / Beschwerderecherche

Im Zuge der Recher­che soll Mate­ri­al gegen ein Schutz­recht ermit­telt wer­den, um damit des­sen Nich­tig­keit zu bewei­sen. Grün­de für sol­che Recher­chen kön­nen Ver­let­zungs­kla­gen ande­rer respek­ti­ve den Ent­wick­lun­gen des Auf­trag­ge­bers im Wege ste­hen­de Schutz­rech­te sein. Sie soll­te welt­weit sowie vom Prio­ri­täts­da­tum des zu “ver­nich­ten­den” Doku­men­tes retro­spek­tiv erfol­gen. Erwar­tet wird  signi­fi­kan­tes respek­ti­ve rele­van­tes vor­ver­öf­fent­lich­tes Mate­ri­al, wel­ches einer detail­lier­ten Aus­wer­tung und Rele­vanz­be­wer­tung unter­zo­gen wer­den sollte.

Patentüberwachung

Unter Paten­tüber­wa­chun­gen wird die regel­mä­ßi­ge Infor­ma­ti­on über neu ver­öf­fent­lich­te Schutz­rech­te nach bestimm­ten Abfra­ge­pro­fi­len ver­stan­den. Zweck die­ser Infor­ma­ti­ons­dienst­leis­tung ist es, den Auf­trag­ge­ber stän­dig auf einem aktu­el­len Stand zu halten.

Namensrecherche

Bei Namens­re­cher­chen wird nach Fir­men- und Per­so­nen­na­men recher­chiert, die als Anmel­der, Inha­ber, Erfin­der oder als Ver­tre­ter im Zusam­men­hang mit dem jewei­li­gen tech­ni­schen, gewerb­li­chen Schutz­recht genannt wer­den. Ergän­zend kann in wei­te­ren Fir­men- und Mar­ken­da­ten­ban­ken recher­chiert wer­den, um Aus­sa­gen zu bestimm­ten Anmel­dern und/oder Erfin­dern zu ver­voll­stän­di­gen. Hier bie­tet sich bei­spiels­wei­se eine Recher­che im Handels‑, Vereins‑, Genos­sen­schafts- und/oder Part­ner­schafts­re­gis­ter an. Abhän­gig von der kon­kre­ten Fra­ge­stel­lung durch den Auf­trag­ge­ber soll­te der Län­der­um­fang welt­weit aus­ge­dehnt wer­den. Der Zeit­raum für die Retro­spek­ti­vi­tät soll­te maxi­mal sein. Als Ergeb­nis ist regel­mä­ßig ein Bericht vor­ge­se­hen, mit einer Lis­te der ermit­tel­ten Doku­men­te mit biblio­gra­phi­schen Anga­ben und even­tu­ell Abstracts.

Rechtsstandrecherchen

Rechts­stän­de wer­den tages­ak­tu­ell min­des­tens für DE‑, EP- und PCT (WO)-Anmeldungen geprüft. Stan­dard­mä­ßig wer­den die Patent­re­gis­ter des DPMA sowie des EPA befragt. Die Prü­fung der Rechts­stän­de in ande­ren Län­dern erfolgt in geeig­ne­ten Daten­ban­ken und mög­li­cher­wei­se auch unter indi­vi­du­el­ler Inan­spruch­nah­me frem­der natio­na­ler Patent­äm­ter. Rechts­stän­de kön­nen auch über­wacht werden.

Familienrecherchen

Es wer­den die aktu­ell ver­öf­fent­lich­ten Ana­log­an­mel­dun­gen zu vor­ge­ge­be­nen Anmel­de- oder Publi­ka­ti­ons­num­mern von Erfin­dungs­be­schrei­bun­gen ermit­telt. Bezugs­punkt ist dabei die ers­te Anmel­dung zu einer Erfin­dung, deren Daten als Prio­ri­täts­da­ten bezeich­net werden.

Zitierungsrecherche

Um ande­re Publi­ka­tio­nen mit nahe­lie­gen­dem Inhalt zu ermit­teln, um Recher­che­er­geb­nis­se zu ver­bes­sern oder um Mit­be­wer­ber zu ermit­teln, bie­tet sich eine Zitie­rungs­re­cher­che an.

Ergänzende Patentstatistische Analyse

Das Ziel einer ergän­zen­den Patent-sta­tis­ti­schen Ana­ly­se ist es Trends auf­zu­zei­gen hin­sicht­lich Märk­ten, Tech­no­lo­gie­fel­dern, Mit­be­wer­bern, zeit­li­cher Ent­wick­lung. Die Basis für die Ana­ly­se-Auf­ga­be bil­den rele­van­ten Ergeb­nis­se der vor­ge­schal­te­ten Recher­che, bevor­zugt einer Stand der Tech­nik, Neu­heits- und/oder Namensrecherche.

Ergänzende Onlinerecherche

Eine ergän­zen­de Online­re­cher­che kann not­wen­dig wer­den bei Neu­heits­re­cher­chen und Ver­nich­tungs- / Ein­spruchs­re­cher­chen und ist ergän­zend mög­lich bei Über­sichts­re­cher­chen und Stand der Technik-Recherchen.

Ergänzende Recherche in der Fachliteratur

Eine ergän­zen­de Recher­che in der Fach­li­te­ra­tur kann not­wen­dig wer­den bei Neu­heits­re­cher­chen und Ver­nich­tungs- / Ein­spruchs­re­cher­chen und ist ergän­zend mög­lich bei Über­sichts­re­cher­chen und Stand der Technik-Recherchen.

Ergänzende Designrecherche (Geschmacksmusterrecherche)

Eine ergän­zen­de Design­re­cher­che ist not­wen­dig bei allen Recher­che­the­men, die einen Design-Aspekt im wei­tes­ten Sin­ne berüh­ren kön­nen. Beson­ders pro­ble­ma­tisch sind die je nach natio­na­lem Recht lan­gen Zei­ten bis zur Veröffentlichung.

Designrecherchen (Geschmacksmusterrecherchen)

Eine Design­re­cher­che dient dazu, um vor einer Anmel­dung den bestehen­den For­men­schatz zu recher­chie­ren und sich über den Bestand ein­ge­tra­ge­ner Designs zu infor­mie­ren. Das DPMA über­prüft jedoch weder die Neu­heit noch die Eigen­art. Zu klä­ren gilt es, ob es für die geplan­te Form- und Farb­ge­bung des neu­en Pro­duk­tes schon älte­re, zu beach­ten­de Rech­te gibt. Wei­ter­hin ist zu klä­ren, wel­che Designs haben sich Mit­be­wer­ber schüt­zen las­sen. Eine Design­re­cher­che ist in der Regel sehr auf­wän­dig, da eine Sich­tung jedes ein­zel­nen Tref­fers erfol­gen soll­te. Ent­spre­chen­de kom­mer­zi­el­le Daten­bank­zu­gän­ge sind sehr teuer.

Recherche zum bestehenden Formenschatz

Die Recher­che zum bestehen­den For­men­schatz soll ähn­lich einer Stand der Tech­nik Recher­che zu tech­ni­schen, gewerb­li­chen Schutz­rech­ten einen Über­blick über bereits ver­öf­fent­lich­te und even­tu­ell geschütz­te Designs ermöglichen.

Anmelderrecherche

Bei Anmel­der­re­cher­chen wird nach Fir­men- und Per­so­nen­na­men recher­chiert, die als Anmel­der, Inha­ber, Ent­wer­fer oder als Ver­tre­ter im Zusam­men­hang mit dem jewei­li­gen Design genannt wer­den. Ergän­zend kann in wei­te­ren Fir­men- und Mar­ken­da­ten­ban­ken recher­chiert wer­den, um Aus­sa­gen zu bestimm­ten Anmel­dern und/oder Ent­wer­fern zu vervollständigen.

Rechtsstandsrecherche

Eine Design-Rechts­stands­re­cher­che ist eine rechts­be­zo­ge­ne Recher­che zur Ver­mei­dung von Schutz­rechts­kol­li­sio­nen. Es gilt zu klä­ren, ob das ermit­tel­te Design noch gül­tig ist also in Kraft ist respek­ti­ve Rechts­kraft besitzt. Wei­ter­hin kann geklärt wer­den wann ein Design aus­läuft. Auch kann ermit­telt wer­den, auf wel­chen Märk­ten ein Design Bestand hat, also sei­ne ter­ri­to­ria­le Aus­deh­nung. Außer­dem kann in Erfah­rung gebracht wer­den, wem das Design gehört. ls Aus­wer­tung erfolgt eine Kurz­dar­stel­lung der Rechtsstände.

Markenrecherchen

Eine Mar­ken­re­cher­che dient der Ver­mei­dung eines Rechts­streits durch Ver­let­zung älte­rer Mar­ken­rech­te vor der Benut­zung bezie­hungs­wei­se Anmel­dung eines Mar­ken oder Fir­men­na­mens sowie einer Domain. Eine Mar­ken­re­cher­che ermög­licht die Abklä­rung, über wel­che Mar­ken­rech­te ein bestimm­ter Inha­ber ver­fügt. Nach der Ein­tra­gung soll­ten Über­wa­chungs­re­cher­chen durch­ge­führt werden.

Identitätsrecherche

Eine Iden­ti­täts­re­cher­che dient der Abklä­rung ob even­tu­ell Namen und Mar­ken kol­li­die­ren­den. Die Recher­che umfasst die Suche nach dem The­men­be­griff in abso­lut iden­ti­scher Form sowie nahe­lie­gen­de Abwand­lun­gen für Mar­ken und Fir­men­na­men, belie­bi­ge Vor- und Nach­sil­ben bei Mar­ken sowie belie­bi­ge Nach­sil­ben bei Firmennamen.

Inhaberrecherche

Eine Inha­ber­re­cher­che ist die Recher­che nach Mar­ken bestimm­ter Inha­ber.  Ziel der Inha­ber­re­cher­che ist die Mit­be­wer­ber­ana­ly­se bezie­hungs­wei­se die Ermitt­lung eines Fir­men­port­fo­lio. Die fun­dier­te Inha­ber­re­cher­che erfor­dert über­wie­gend eine gründ­li­che Vor­ar­beit respek­ti­ve Ana­ly­se in im Han­dels­re­gis­ter bezie­hungs­wei­se in Fir­men­da­ten­ban­ken. Hier­bei wird die Fir­men­ver­flech­tun­gen bei­spiels­wei­se Töch­ter, Müt­ter oderGmbHs für Schutz­rechts­ver­wal­tung ermittelt.

Ähnlichkeitsrecherche

Eine Ähn­lich­keits­re­cher­che bie­tet eine Über­sicht über even­tu­ell kol­li­die­ren­de Mar­ken, bei der auf Basis ver­schie­de­ner Algo­rith­men ein Aus­tausch ein­zel­ner Buch­sta­ben des Such­be­grif­fes, eine Ver­dop­pe­lung von Buch­sta­ben und die Iden­ti­tät ein­zel­ner oder meh­re­rer Sil­ben unter­sucht wird.

Markenrechtsstand

Wur­de die Schutz­frist der Mar­ke nicht frist­ge­mäß ver­län­gert, so ist die Mar­ke erloschen.

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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