Patentingenieurbüro vs. Patentanwaltskanzlei

Ein Patent­in­ge­nieur­bü­ro ist KEINE Patent­an­walts­kanz­lei. Bei­de bie­ten Dienst­leis­tun­gen im Gewerb­li­chen Rechts­schutz an.

Der Schwer­punkt einer Patent­an­walts­kanz­lei liegt bei der Anmel­dung und Durch­set­zung gewerb­li­cher Schutzrechte.

Ein Patent­in­ge­nieur­bü­ro bie­tet viel­mehr Dienst­leis­tun­gen im Gewerb­li­chen Rechts­schutz für Patent- und/oder Rechts­an­walts­kanz­lei­en, für KMU ohne eige­ne Patent­ab­tei­lung sowie für Unter­neh­men mit bestehen­der Patent­ab­tei­lung an.

Ein Patent­in­ge­nieur­bü­ro bie­tet somit auch ergän­zen­de Dienst­leis­tun­gen zu Patent­an­walts­kanz­lei­en an. Ein Schwer­punkt von Patent­in­ge­nieur­bü­ros liegt bei der Recher­che zu gewerb­li­chen Schutz­rech­ten. Wei­ter­hin wird exter­nes IP-Manage­ment vor Ort bei Man­da­ten ange­bo­ten. Hier­bei kön­nen wei­test­ge­hend die Auf­ga­ben einer Patent­ab­tei­lung für Man­da­ten über­nom­men werden.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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