Kleinstunternehmen

IP-(Interim-)Management | Patent-Port­fo­lio-Manage­ment | Recherche

Erst recher­chie­ren – Dann investieren

Als Inha­ber des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke bie­te ich IP-(Interim-)Management zur Bear­bei­tung von Vor­gän­gen im Gewerb­li­chen Recht­schutz an. Auch bie­te ich Recher­chen zu gewerb­li­chen Schutz­rech­ten an, ins­be­son­de­re zu Paten­ten und Gebrauchsmustern.

Nicht zuletzt im Hin­blick auf Com­pli­ance, gel­ten für Kleinst­un­ter­neh­men die glei­chen Anfor­de­run­gen wie für gro­ße Unter­neh­men zur Wahr­neh­mung Ihrer Rech­te und Pflich­ten im Gewerb­li­chen Rechts­schutz, bei­spiels­wei­se im Arbeit­neh­mer­er­fin­der­recht bei (Arbeitnehmer)Erfindungen sowie beim Free­dom-To-Ope­ra­te (Aus­übungs­frei­heit) vor dem Inver­kehr­brin­gen neu­er Pro­duk­te und dem Ange­bot neu­er Dienstleistungen.

Erst recher­chie­ren, dann ent­wi­ckeln, denn Patent- und/oder Schutz­rechts­ver­let­zung kann teu­er wer­den. Wer eine Neu­ent­wick­lung star­tet, soll­te unbe­dingt vor­her wis­sen, ob ande­re Fir­men bereits Schutz­rech­te oder Paten­te ange­mel­det haben, die die eige­ne Ent­wick­lung tan­gie­ren wür­den. Dabei unter­stützt das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke mit pro­fes­sio­nel­ler Patent- und/oder Schutz­rechts­re­cher­che. Bei der Ent­wick­lung und Ein­füh­rung eines neu­en Pro­dukts bezie­hungs­wei­se einer neu­en Tech­no­lo­gie stel­len Schutz­rechts­ver­let­zun­gen ein hohes Risi­ko dar. Das Risi­ko einer Schutz­rechts­ver­let­zung lässt sich jedoch meist bereits in der frü­hen Ent­wick­lungs­pha­se durch eine Patent­re­cher­che bezie­hungs­wei­se durch ein den gesam­ten Ent­wick­lungs­pro­zess beglei­ten­des Patent­mo­ni­to­ring mini­mie­ren, wel­che durch das Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrub­ke durch­ge­führt wer­den können.

Für Kleinst­un­ter­neh­men lohnt den­noch meist nicht eine eige­ne Patent­ab­tei­lung ein­zu­rich­ten, um die­sen recht­li­chen Anfor­de­run­gen zu genü­gen. Eine Patent­ab­tei­lung ist idea­ler­wei­se besetzt durch min­des­tens einen Patent­in­ge­nieur und min­des­tens eine Patentanwaltsfachangestellte.

Hier set­zen die Dienst­leis­tun­gen des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke an, sie kön­nen ent­spre­chend Ihrem Bedarf von den Kleinst­un­ter­neh­men in Anspruch genom­men werden.

Ger­ne koor­di­nie­re ich für Kleinst­un­ter­neh­men Vor­gän­ge im Gewerb­li­chen Rechts­schutz und unter­stüt­ze im Rah­men des IP-(Interim-)Managements bei Bedarf tage­wei­se vor Ort, bei­spiels­wei­se zur Teil­nah­me an Bespre­chun­gen und zum per­sön­li­chen Aus­tausch zu den Vorgängen.

Kon­takt: Tel. +49 (0) 201 17 12 44–00 . mail@patentingenieurbuero.com

Auf eine gute Zusam­men­ar­beit freut sich Ihr Patent­in­ge­nieur­bue­ro Schrubke.

 

Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Dipl.-Ing. (FH)

Lars Schrub­ke (Inha­ber, Freiberufler)

Patent­in­ge­nieur . Patent Engineer

 

Maß­geb­lich für die Ein­stu­fung als Kleinst­un­ter­neh­men ist die Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on vom 6. Mai 2003 betref­fend die Defi­ni­ti­on der Kleinst­un­ter­neh­men sowie der klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men ABl. der EU L124/36 vom 20.05.2003.

Defi­ni­ti­on

Kleinst­un­ter­neh­men sind Unter­neh­men, die

  • weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter und
  • einen Jah­res­um­satz ode­r­ei­ne Jah­res­bi­lanz­sum­me von höchs­tens 2 Mio. Euro haben.

 

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

Die­se Web­site des Patent­in­ge­nieur­bue­ros Schrub­ke wur­de aus­schließ­lich zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken erstellt. Sie erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Jeg­li­che Haf­tung im Zusam­men­hang mit der Nut­zung der Infor­ma­tio­nen sowie ihrer Rich­tig­keit wird ausgeschlossen.

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