IP-Interim-Management

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Definition Interim-Management

Beim Inte­rim-Manage­ment arbei­ten selbst­stän­dig täti­ge Inte­rim-Mana­ger für einen defi­nier­ten Zeit­raum (übli­cher­wei­se 3–18 Mona­te) in der Regel in unter­neh­me­ri­scher Ver­ant­wor­tung in einem Unter­neh­men in einer Füh­rungs­po­si­ti­on der ers­ten und zwei­ten Ebe­ne. Inte­rim-Mana­ger wer­den in unter­schied­li­chen Situa­tio­nen und Auf­ga­ben­ge­bie­ten ein­ge­setzt, bei­spiels­wei­se zur Über­brü­ckung bei unvor­her­seh­ba­ren Vakan­zen beim Aus­fall einer Fach- und/oder Füh­rungs­kraft, zur Restruk­tu­rie­rung und Sanie­rung, im Pro­jekt­ma­nage­ment, zur Ein­füh­rung neu­er Pro­gram­me oder bei der Grün­dung, Über­nah­me oder Ver­äu­ße­rung von Unter­neh­men. Ver­mit­telt wer­den die Ein­sät­ze der Inte­rim-Mana­ger über ein per­sön­li­ches Netz­werk oder einen Inte­rim-Pro­vi­der, ein Unter­neh­men (oder auch eine Ein­zel­per­son), das Inte­rim-Mana­ger gewerbs­mä­ßig vermittelt.

Quel­le: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/interim-management-52714/version-275829 abge­ru­fen am 07.01.2020

Auf­ga­ben Interim-Management

  • Pro­jekt­füh­rung
  • Abtei­lungs­ma­nage­ment
  • Auf­bau von Organisationseinheiten

Interim-IP-Management

Als exter­ner Inte­rim IP-Mana­ger unter­stüt­ze ich Ihren Gewerb­li­chen Rechts­schutz bei Eng­päs­sen, bei­spiels­wei­se bis die Vor­gangs­spit­zen abge­baut wurden.

Bei Vakan­zen erfolgt die Unter­stüt­zung min­des­tens bis Sie eine pas­sen­de Per­son für die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le gefun­den haben.

In der Zeit eines Eng­pas­ses / einer Vakanz arbei­te ich in Ihrem Team nach Abspra­che vor Ort mit. Sie erhal­ten damit kurz­fris­tig einen kom­pe­ten­ten Ansprech­part­ner im Gewerb­li­chen Rechts­schutz für Ihr Unternehmen.

Pla­nen Sie recht­zei­tig zur pro­ak­ti­ven Ver­mei­dung von Eng­päs­sen bei plan­ba­rer Abwe­sen­heit von Mit­ar­bei­tern in Ihrem Gewerb­li­chen Rechts­schutz. Gemein­sam fin­den wir eine Lösung zur Über­brü­ckung einer Abwe­sen­heit von Mit­ar­bei­tern, damit kei­ne ver­meid­ba­re Ver­zö­ge­rung bei der Bear­bei­tung Ihrer Vor­gän­ge ent­steht. So las­sen sich auch fle­xi­ble Lösun­gen zur Bin­dung Ihrer Fach­kräf­te im Gewerb­li­chen Rechts­schutz an Ihr Unter­neh­men finden.

Vakan­zen im Gewerb­li­chen Rechts­schutz bzw. Eng­päs­se kön­nen bei­spiels­wei­se durch Per­so­nal­ent­wick­lung, Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung, Eltern­zeit, Krank­heit, Schwan­ger­schaft oder Sab­bat­jahr (Sab­ba­ti­cal) und der­glei­chen entstehen.

 

 

 

 

Interim-Management im Gewerblichen Rechtsschutz

 

Interim-Management im Know-how-Schutz-Management

 

Interim-IP-Management ist ein Geschäftsbereich sowie eine Dienstleistung des Patentingenieurbueros Schrubke.

Nehmen Sie Kontakt auf:

Tel. +49 (0) 201 17 12 44–00 •

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