Gewerblicher Rechtsschutz

Der Gewerb­li­che Rechts­schutz befasst sich im enge­ren Sin­ne mit dem Schutz der gewerb­lich ver­wert­ba­ren tech­ni­schen und ästhe­ti­schen Leis­tung sowie dem Schutz der geschäft­li­chen Kenn­zeich­nungs­rech­te (gewerb­li­che Schutz­rech­te). Im wei­te­ren Sin­ne zäh­len dazu auch das Urhe­ber­recht und das Recht zur Bekämp­fung unlau­te­ren Wettbewerbs.

Quel­le der Definition:

Sprin­ger Gab­ler Ver­lag (Her­aus­ge­ber), Gab­ler Wirt­schafts­le­xi­kon, Stich­wort: gewerb­li­cher Rechts­schutz, online im Internet:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1091/gewerblicher-rechtsschutz-v6.html

Abge­ru­fen am 22.07.2016

Der Gewerb­li­che Rechts­schutz spielt sich regel­mä­ßig in einem Span­nungs­feld mit wei­te­ren Akteu­ren in einer Orga­ni­sa­ti­on bezie­hungs­wei­se einem Unter­neh­men ab. Mehr dazu fin­den Sie hier.

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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