Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs (Geschmacksmuster) gehören zu den gewerblichen Schutzrechten. Sie bieten Erfindern, Entwerfern beziehungsweise Unternehmen einen zeitlich begrenzten Schutz vor Nachahmung durch Mitbewerber.
Patent
Das Patent gibt dem Inhaber ein zeitlich begrenztes ausschließliches Recht zur gewerblichen Nutzung seiner technischen Erfindung (gewerbliches Schutzrecht).
Ein erteiltes Patent ist maximal 20 Jahre lang in Kraft, dieser Zeitraum beginnt mit dem Tag nach der Anmeldung. Erfindungen im Zusammenhang mit Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln stellen jedoch eine Ausnahme dar. Nach Ablauf der maximalen Patentlaufzeit können sie unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Ergänzendes Schutzzertifikat maximal weitere fünf Jahre geschützt werden. Dieser Zeitraum kann bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel noch einmal um zusätzliche sechs Monate verlängert werden (pädiatrische Verlängerungen).
Gebrauchsmuster
Das Gebrauchmuster ist wie das Patent ein Schutzrecht für technische Erfindungen. Im Gegensatz zum Patent wird die Erfindung im Eintragungsverfahren nicht auf Neuheit, Erfindungshöhe und gewerbliche Anwendbarkeit geprüft. Deshalb kann das Gebrauchsmuster günstig und schnell erlangt werden. Eine Prüfung findet erst statt, soweit ein Dritter Antrag auf Löschung des Gebrauchsmusters stellt. Ein Gebrauchsmuster bietet einen Erfindungsschutz für maximal zehn Jahre. Ein Gebrauchsmuster kann für eine Vorrichtung jedoch nicht für ein Verfahren angemeldet werden.
Bei einer Patentanmeldung und einer Gebrauchsmusteranmeldung sind die einzureichenden Anmeldungsunterlagen weitestgehend identisch. Sie umfassen:
- Beschreibungstext
- Bezugszeichenliste
- Ansprüche
- Zeichnungen
- Zusammenfassung
- ausgefüllte Formulare und Unterschriften
Marke
Die Marke dient dazu, die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Als Marke können beispielsweise Worte, Wort-Bild-Kombinationen, Buchstaben, Zahlen und Abbildungen, Hörzeichen und dreidimensionale Gestaltungen geschützt werden. Der Markenschutz ist ohne zeitliche Beschränkung für je zehn Jahre verlängerbar.
Unionsmarke (Gemeinschaftsmarke)
Die Unionsmarke (Gemeinschaftsmarke) ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung einen einheitlichen Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuvor Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante in Spanien ist für die Eintragung zuständig.
Internationale Marke
Nach dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll zum Madrider Markenabkommenist es möglich, eine Marke in ein internationales Register eintragen zu lassen. Der Antrag auf Internationale Registrierung ist über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.
Design (Geschmacksmuster)
Eingetragenes Design
Ein eingetragenes Design ist der Schutz der ästhetischen Gestaltung für Muster, Modelle und Schriftmuster. Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Design ein neues und eigentümliches Erzeugnis ist. Gegenstand des Schutzes kann beispielsweise die äußere Gestaltung von Gegenständen des täglichen Bedarfs, aber auch das Äußere von Maschinen oder Fahrzeugen sein. Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.
Gemeinschaftsgeschmacksmuster
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