Das Patentingenieurbuero Schrubke unterstützt Existenzgründer/innen durch Recherchen zu gewerblichen Schutzrechten, insbesondere zu technischen gewerblichen Schutzrechten. Sofern der Existenzgründung eine technische Idee beziehungsweise ein technisches Produkt zu Grunde liegt, können Recherchen eine Entscheidungshilfe für Existenzgründer/innen bilden.
Das Patentingenieurbuero Schrubke bietet Existenzgründer/innen vor der Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine fundierte Patentinformation über die Patentsituation ihrer Gründungsidee an.
Das Patentingenieurbuero Schrubke ermittelt durch eine “Freedom to Operate” (FtO) Recherche vor der Einführung von neuen Produkten, technische Schutzrechte Dritter, insbesondere Patente, welche verletzt werden könnten. Die Freedom-to-Operate-Recherche dient zur Vorbereitung der Freedom-to-Operate-Analyse. Diese dient zur Ermittlung, ob die Platzierung eines Produktes auf einem bestimmten Markt die dort gültigen Schutzrechte verletzen könnte. Für die Klärung, ob fremde technische Schutzrechte verletzt werden, ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erforderlich, zu der nur Patent- und/oder Rechtsanwälte berechtigt sind. Die Freedom-to-Operate-Analyse ist daher von einem Patent- und/oder Rechtsanwalt durchzuführen.
Bei Bedarf unterstützt das Patentingenieurbuero Schrubke dabei Umgehungslösungen zu finden.
RECHTLICHER HINWEIS
Für die Klärung, ob fremde technische Schutzrechte verletzt werden, ist eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG erforderlich, zu der nur Patent- und/oder Rechtsanwälte berechtigt sind. Die Freedom-to-Operate-Analyse ist daher von einem Patent- und/oder Rechtsanwalt durchzuführen.
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