Defensivpublikation

Defensivpublikation — Strategische Publikation — Sperrveröffentlichung

Was kennzeichnet eine Defensivpublikation?

Die Defen­siv­pu­bli­ka­ti­on (auch “stra­te­gi­sche Publi­ka­ti­on” oder “Sperr­veröffent­lich­ung”) ist ein Instru­ment im Gewerb­li­chen Rechts­schutz (tech­ni­sche Schutz­rech­te), bei dem ein tech­ni­scher Inhalt gezielt ver­öf­fent­licht wird, um als Stand der Tech­nik (StdT) im recht­li­chen Sin­ne zu gel­ten. Was zum Stand der Tech­nik (StdT) zählt, gilt als bekannt und ver­liert damit sei­ne Schutz­rechts­fähig­keit für die Anmel­dung zu einem tech­ni­schen Schutz­recht (Patent oder Gebrauchs­mus­ter) oder einem ande­ren Exklusivrecht.

Durch die geziel­te Defen­siv­pu­bli­ka­ti­on einer Erfin­dung wer­den die Nutzungs­rechte an der beschrie­be­nen Tech­no­lo­gie für jeder­mann frei und dau­er­haft nutz­bar. Gleich­zei­tig wird erreicht, dass nie­mand ein Schutz­recht erlan­gen und damit die Hand­lungs­frei­heit ande­rer ein­schrän­ken kann. Sie stellt eine Form der Erfin­dungs­ver­wer­tung dar (wie bei­spiels­wei­se die Anmel­dung von Schutz­rech­ten oder die Geheim­hal­tung), die dem Rech­te­inha­ber / Urhe­ber die Rech­te an der Nut­zung der Tech­no­lo­gie dau­er­haft sichert (Siche­rung der Hand­lungs­frei­heit, Free­dom to Ope­rate (FtO)) bei bewuss­tem Ver­zicht auf Exklusivrechte.

 

Daten­schutz­er­klä­rungAGBHono­rar­ver­zeich­nisKon­taktImpres­sum

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