Diese Zusammenstellung der handelnden Personen beziehungsweise Beteiligten im Gewerblichen Rechtsschutz erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vermittelt jedoch einen Eindruck zu den Akeuren im Gewerblichen Rechtsschutz.
ErfinderIn
Anmelder / Patentinhaber
Patentanwaltskandidat
Patentanwalt
Als freiberuflicher Patentanwalt kann tätig werden, wer zuvor von der Patentanwaltskammer als Patentanwalt zugelassen und vereidigt worden ist.
PatentassessorIn
Ein Patentassessor kann in einem ständigen Dienstverhältnis tätig werden und dabei auch einen begrenzten Kreis Dritter beraten und vertreten (§ 155 PAO).
Syndikuspatentanwalt
Ein Patentassessor kann in einem ständigen Dienstverhältnis stehen und daneben als freiberuflicher Patentanwalt für Dritte tätig werden, als so genannter Syndikuspatentanwalt. Syndikuspatentanwälte dürfen für Ihren Arbeitgeber nicht als Patentanwalt auftreten (§ 41 a Abs. PAO). Zudem unterliegen sie bestimmten berufsrechtlichen Tätigkeitsverboten (§ 41 a Abs. 2 PAO).
Zugelassener Vertreter vor dem EPA
Zugelassener Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union Für Geistiges Eigentum (EUIPO)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Rechtsanwalt)
Patentanwaltsfachangestellte/r
Patentanwaltsfachangestellte unterstützen Patentanwälte und ‑anwältinnen bei rechtlichen Dienstleistungen. Daneben führen sie allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten aus. Patentanwaltsfachangestellte führen die Patentadministration im Gewerblichen Rechtsschutz durch.
PatentberichterstatterIn — RechercheurIn in Patentsachen — PatentrechercheurIn
Patentberichterstatter bzw. Patentrechercheure verfügen über Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl auf technisch- naturwissenschaftlichem Gebiet als auch auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, der Patentinformation und ‑dokumentation, in der Recherche und im Management von gewerblichen Schutzrechten. Diese Kompentenzen ermöglichen komplexe Patentrecherchen in allen Phasen des Innovationsprozesses wie Grundlagenrecherchen (Stand der Technik-Recherchen und/oder Übersichtsrecherchen), projektbezogene Recherchen und Recherchen zur Bewertung von Erfindungen (Neuheitsrecherchen) durchzuführen und deren Ergebnisse zu dokumentieren und zu kommunizieren.
RechercheurIn
PatentingenieurIn
Patentingenieure verfügen über Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl auf technischnaturwissenschaftlichem beziehungsweise wirtschaftlichen Gebiet als auch auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, in der Patentinformation und ‑dokumentation, in der Recherche und im Management von gewerblichen Schutzrechten. Dieses Wissen ermöglicht eine Kommunikation auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung, den Erfindern und dem Patentanwalt und befähigt dazu, die Innovationsprozesse effektiv im Sinne des Anmelders beziehungsweise der Organisation voranzutreiben.
SyndikuspatentingenieurIn
Ein Patentingenieur kann in einem ständigen Dienstverhältnis stehen und daneben als freiberuflicher Patentingenieur für Dritte tätig werden, als so genannter Syndikuspatentingenieur.
PatentreferentIn
PatentsachbearbeiterIn
PatentmanagerIn
Patent Professional
Patent Professionals sind in der Regel juristisch ausgebildete TechnikerInnen. Sie sorgen dafür, dass neu entwickelte Produkte oder Verfahren rechtlich geschützt beispielsweise patentiert werden, um zu verhindern, dass diese von Dritten kopiert oder widerrechtlich genutzt werden. Sie halten wichtige betriebsinterne Erfindungen und Entwicklungen fest und beraten die technischen Fachbereiche über erforderliche patentrechtliche Maßnahmen. Sie überprüfen einerseits, ob Neuentwicklungen bestehende Patentrechte anderer betreffen und überwachen andrerseits die Wahrung der eigenen Rechte.
Patent Professionals sind auch SpezialistInnen für alle Aspekte des Gewerblichen Rechtsschutzes. Sie arbeiten im Team mit KollegInnen, JuristInnen sowie mit den ForscherInnen und EntwicklerInnen ihrer Organisation zusammen.
Patentprüfer
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